Der Energieausweis ZT

Was ist der EA?

Die Reduktion des Energieverbrauchs ist eines der zentralen Erfordernisse unserer Zeit. Für jeden Neubau und mittelfristig auch für jeden Altbau muss nachgewiesen werden können, wie sehr oder wie wenig sparsam sein Energiehaushalt ist. Zu diesem Zweck wurde der Energieausweis eingeführt.

Ähnlich wie für den Normverbrauch eines Autos werden nun auch bei Gebäuden Kennzahlen zum Energiebedarf errechnet. Diese Kennzahlen machen das Gebäude in Sachen Energiebedarf mit einem anderen Gebäude vergleichbar. Dazu wird ein Ausweis erstellt, in dem die Informationen ähnlich einem „Kühlschrankpickerl“ so aufbereitet sind, dass jede/r Interessierte transparent und nachvollziehbar die Energieeffizienz eines Gebäudes beurteilen kann. Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Kategorie (von „A++ bis G“) ist der so genannte Heizwärmebedarf eines Gebäudes, eine Kennzahl, die den „Normverbrauch“ beschreibt.

Hintergrund:

Gebäude benötigen zur Beheizung und Klimatisierung über vierzig Prozent der in der EU verbrauchten Primärenergie und damit weit mehr als etwa der gesamte Verkehr und Transport. Im Jahr 2002 hat die EU daher eine Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden erlassen. Auch Österreich setzt diese Richtlinie ab 2008 um.
 

Übrigens:

Wenn ein Energieausweis im Sinne des Energieausweisvorlage-
Gesetzes vorzulegen ist, so darf dieser nicht älter als 10 Jahre sein.