Gesetzl. Bestimmungen
Vor dem Hinterrund der Klimaschutzziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament 2002 gemeinsam mit dem Rat die Richtlinie Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (die sog. „Gebäuderichtlinie“) erlassen.
2006 wurde in Österreich das 137. Bundesgesetz: Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG verabschiedet.
>> Download 137. Bundesgesetz: Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG
2007 konnten die neuen OIB Richtlinien vorgelegt werden, durch die der Prozess zur Harmonisierung der länderspezifischen Bauordnungen zum Abschluss kam. Mit der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ sind Artikel 3 – 6 sowie zum Teil Artikel 7 der Gebäuderichtlinie inhaltlich umgesetzt worden.
Die OIB-Richtlinie 6 legt u. a. Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz fest, beschreibt Mindestanforderungen für Einzelbauteile und enthält das Muster sowie den Inhalt des Energieausweises.
>> Download OIB-Richtlinie 6
Die Einhaltung der in der OIB Richtlinie 6 festgelegten Energiekennzahlen kann auf Basis einer in der Richtlinie definierten Berechnungsmethode überprüft werden. Dieser OIB-Berechnungsleitfaden nennt sich „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“.
>> Download Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
>> Download Erläuterungen
Die Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG in Landesgesetze erfolgte in der Steiermark mit 1. April 2008 und in Kärnten mit 11. März 2008.
>> Download Langesgesetztblatt Steiermark vom 1. April 2008
>> Download Stmk. Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung ( 4. Juli 2008)
>> Download Langesgesetztblatt Kärnten vom 12. Februar 2008
Änderung der Kärntner Bauvorschriften
>> Download Erläuterungen zur Änderung der Kärntner Bauvorschriften
>> Download Langesgesetztblatt Kärnten vom 11. März 2008
Änderung Kärntner Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung
und Bauansuchenverordnung