Wer erstellt den EA?

„Der Energieausweis ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigten oder einer akkreditierten Prüfstelle auszustellen.“

Das Ziviltechnikergesetz ermächtigt alle ZiviltechnikerInnen im Rahmen der (jeweiligen) Befugnis zum Ausstellen eines Energieausweises.

Qualitätssicherung

Um sicherzustellen, dass jeder ausgestellte Energieausweis nicht nur fachlich korrekt, sondern auch von bester Qualität ist, wurde durch das ZT-Forum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wärmetechnik der TU Graz und dem LandesEnergieVerein Steiermark ein Ausbildungsprogramm entwickelt.

Die umfassendste Qualifikation zur Erstellung eines EA wie zu den begleitenden Beratungsleistungen können befugte ZiviltechnikerInnen bieten. Auf Grund des Ziviltechnikergesetzes unterliegen diese ExpertInnen mit universitärer Ausbildung zudem einer weit reichenden Haftung für ein fachlich korrektes, qualitätvolles Ergebnis. Mit dem Gütesiegel „ZT-zertifiziert“ bürgen ZiviltechnikerInnen für erste Qualität und Beratung.